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RG, 02.01.1907 - Rep. II. 267/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Zur Anwendung des § 377 H.G.B. auf das Recht des Käufers, bei einem Sukzessivlieferungsgeschäfte wegen mangelhafter Lieferungen vom Vertrage zurückzutreten. Muß insbesondere bezüglich jeder einzelnen mangelhaften Lieferung, durch welche ein solches Rücktrittsrecht des ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 65, 49
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 15.12.1880 - I 852/80
Liquidation des dem Konnossement-Erwerbers wegen falscher Datierung des …
Auszug aus RG, 02.01.1907 - II 267/06
da andernfalls die nicht beanstandeten Lieferungen als genehmigt zu gelten haben (Entsch. des R.G.'s in Zivils. Bd. 3 S. 101).
- BGH, 16.09.1987 - VIII ZR 334/86
Rechtsfolgen der Verletzung der Rügeobliegenheit
Zu Recht weist das Berufungsgericht darauf hin, daß auch bei Teil- und Sukzessivlieferungen grundsätzlich jede einzelne Lieferung gerügt werden muß (Senatsurteil vom 3. Februar 1959 - VIII ZR 14/58 = LM Nr. 5 zu § 377 HGB unter II a.E; RGZ 65, 49, 53;… Staub/Brüggemann, HGB 4. Aufl. § 377 Rdn. 118). - BGH, 19.10.1962 - I ZR 174/60
Straßen - gestern und morgen
- LAG Berlin, 05.02.1974 - 4 Sa 87/73
Anspruch auf Zahlung aus einem außergerichtlichen Vergleich zwischen einem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 18.12.1953 - I ZR 109/52
Rechtsmittel
Desgleichen ist der Rechtsverlust, den die Beklagte, falls diese Teillieferung nicht vertragsgemäß war, dadurch erlitten hat, daß sie eine Mängelrüge unterließ, grundsätzlich auf diese Teillieferung beschränkt (RGZ 65, 49 [53]; 43, 65).